Gegenstand der PHV
Definition Gegenstand der PHV
Unter dem Gegenstand der PHV bzw. Privaten Haftpflichtversicherung werden alle Sachverhalte verstanden, die im Rahmen eines entsprechenden Versicherungsvertrages eingeschlossen wurden, und somit zu einer Leistungspflicht der Versicherung bei einem Schaden führen können. Konkret sind hierbei sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe eingeschlossen, die bei der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages festgelegt wurde.
Vorliegen eines Leistungsanspruchs
Ob der Gegenstand der PHV eindeutig vorliegt und die Versicherung in der Folge Zahlungen zu leisten hat, ist nicht immer eindeutig geklärt. Grundsätzlich setzt ihre Leistungspflicht bei allen Schäden und Gefahren des täglichen Lebens ein, wobei die Herbeiführung fahrlässig oder grob fahrlässig geschehen ist. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer lediglich auf eine anteilige Erstattung des Schadens bestehen. Mutwillig und durch Vorsatz herbeigeführte Schäden erfüllen nicht den Gegenstand der Privaten Haftpflichtversicherung, woraus ein fehlender Schutz für den Versicherten resultiert.