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Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung

Unter dem Begriff Gefährdungshaftung versteht man diejenige Haftung für Schäden, die aus einer erlaubten Gefahr heraus entstehen können. Eine erlaubte Gefahr kann zum Beispiel sein, wenn eine gefährliche Einrichtung betrieben oder eine Haustier gehalten wird. Bei der Gefährdungshaftung steht die Rechtswidrigkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers im Unterschied zur Haftpflicht wegen einer Handlung, welche unerlaubt ist, nicht im Zentrum.

Der grundlegende Gedanke der Gefährdungshaftung

Viele gefährliche Verhaltensweisen sind aufgrund ihrer Nützlichkeit für die Gesellschaft von dieser erlaubt und geduldet. Erfolgt beispielsweise eine Teilnahme am Straßenverkehr, stellt dies nichts Unrechtes dar, obwohl sich der Verkehrsteilnehmer durchaus bewusst ist, dass sein Verhalten unter bestimmten Bedingungen Gefahren nach sich ziehen kann. Dennoch ist dieses Verhalten von der Gesellschaft erwünscht.
Somit ist es also der Grundgedanke der Gefährdungshaftung, dass derjenige, der von einer gefährlichen Handlung Nutzen zieht, auch für die Schäden verantwortlich sein soll, welche möglicherweise aus der gefährlichen Handlung resultieren.