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Gebührenordnung PKV

Gebührenordnung der PKV – Honorar für Heilbehandler

Nach der Gebührenordnung der PKV (privaten Krankenversicherung) rechnen die sog. Heilbehandler ihr Honorar ab. Hierbei gibt es eine Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, eine Gebührenordnung für Zahnärzte, die GOZ und ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Kriterien für die Bemessung des Regelhöchstsatzes, der zwischen dem 1- bis zum 3,5-fachen dessen liegen kann, sind neben Schwierigkeit und Zeitaufwand auch die Umstände der Ausführung und beispielsweise die Schwere der Krankheit.

Berechnungen über die Regelhöchstsätze

Berechnungen über die Regelhöchstsätze hinaus muss der Arzt oder auch der Zahnarzt nach der Gebührenordnung PKV schriftlich begründen. Diese Begründung muss auf Verlangen noch näher durch den Arzt erläutert und erklärt werden. Eine sog. Abdingung, eine abweichende Vereinbarung, kann nur noch über die Höhe der Vergütung getroffen werden. Dies wird in einem gesonderten Schriftstück geregelt, das vom Arzt und vom Patienten zu unterschreiben ist. Der Patient erhält hiervon eine Kopie.