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Familien-Rechtsschutz

Die Bedeutung des Familien-Rechtsschutzes

Der Familien-Rechtsschutz ist eine besondere Form der Rechtsschutzversicherung. Hierbei sind auch die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers mitversichert, d.h. der Ehepartner und die Kinder bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, wenn diese unverheiratet sind und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Auch nichteheliche Lebenspartner sowie deren Kinder können mitversichert werden.

Die Leistungen dieser Versicherungsform

Eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet üblicherweise die vollständige oder anteilige Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten, sowie Kosten für Zeugen oder Sachverständige; außerdem Kosten der Gegenseite, falls diese übernommen werden müssen. Sie kann neben dem Privat- und Berufsbereich auch spezifische Risiken wie Verkehr oder Mietrecht abdecken.
Der Familien-Rechtsschutz umfasst demgegenüber nur den privaten und beruflichen Bereich, üblicherweise in Sachen Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Schadensrecht, Steuerrecht und Beratungsrecht.
Die gesamte Familie ist auf diese Weise so umfassend abgesichert, dass sie im Falle eines Rechtsstreits höchstens einen Teil der anfallenden Kosten tragen muss.