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Anwaltskosten

Definition

Die von einem Anwalt erbrachte Leistung lässt Anwaltskosten entstehen, ausgenommen es wurde vorher ausdrücklich Kostenfreiheit vereinbart. In den meisten Fällen ist ein Erstgespräch kostenlos.
Anwaltskosten bestehen aus Anwaltsgebühren und Auslagen. Die Auslagen fallen zum Beispiel für Gerichtsgebühren, Portogebühren und Kopierkosten an.
Die Anwaltskosten entstehen durch die erbrachte Dienstleistung.

Abrechnungsmöglichkeiten

Anwaltskosten können als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. In allen Fällen kann ein Erfolgszuschlag vereinbart werden.
Wird über Pauschalhonorar verrechnet, hat der Auftraggeber den Vorteil, dass er die Gesamtkosten bereits zu Beginn kennt. Da der Aufwand aber zu Beginn schwer zu schätzen ist, wird eine Verrechnung nach Pauschalhonorar in vielen Fällen teurer sein als nach Zeithonorar.
Der Tarif ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt und richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes oder dem Streitwert.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten in einem Streitverfahren vor Gericht. Gewinnt man ein Gerichtsverfahren, muss der Gegner bzw. die Versicherung des Gegners die Anwaltskosten zahlen.