Fahrzeug- und Zubehörteile
Fahrzeug- und Zubehörteile
Beim Abschluss einer Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug können je nach Art der Versicherung und des Versicherers auch Fahrzeug- und Zubehörteile mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Hierbei unterscheiden sich die meisten Versicherer jedoch in ihrem Verständnis, was konkret unter einem Fahrzeugteil verstanden wird, so dass es im Regelfall zu einer Auflistung der entsprechenden Teile in den Vertragsbedingungen kommt.
Beurteilung durch die Teilkaskoversicherung
Durch die Teilkaskoversicherung verschiedener Unternehmen kommt es im Regelfall zu einer Erstattung von Schäden an Zubehörteilen, solange diese im Schutz mit eingeschlossen sind und der Schaden an ihnen klar einer Schädigung durch Unwetter, Diebstahl, Vandalismus oder ähnlichem zuzuordnen sind. Je nach Art des Fahrzeugteils kommt es zu einer Erstattung bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, was vor allem auf ästhetische Zusatzteile wie Alufelgen oder Spoiler zutrifft. Lose Objekte im Innenraum des Fahrzeuges zählen dabei im Regelfall nicht zu den mitversicherten Fahrzeugteilen.