Erstberatung
Begriffsklärung
Bei einem Rechtsstreit wird häufig ein Anwalt hinzugezogen. Das erste Gespräch mit einem Anwalt und somit die Beschreibung des Problems ist die Erstberatung. Diese Erstberatung darf den Betrag von 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Kosten für Kopien und sonstige Auslagen nicht überschreiten. Eine Erstberatung kann auch telefonisch erfolgen. Alle weiteren Gespräche mit dem Anwalt werden nach der Gebührentabelle oder nach der Honorarvereinbarung vom Juristen abgerechnet.
Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung
Manche Rechtsschutzversicherungen verzichten auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn sich durch die Erstberatung der Streitfall lösen lässt. Ob die Erstberatung von der Versicherung übernommen wird, hängt auch davon ab, um welches Rechtsschutzgebiet es sich handelt und ob dieses Gebiet in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Rechtsschutzgebiete können unter anderem folgende sein: Miet-, Verkehrsrechts- oder Familienrechtsschutz. Wenn ein Rechtsbeistand nötig ist, kann die Rechtsschutzversicherung kontaktiert werden und bei der Suche nach einem passenden Anwalt hilfreich zur Seite stehen.