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Erfüllungsleistung

Erfüllungsleistung

Bei der Erfüllungsleistung geht es um die Vertragserfüllung durch die Partner eines Vertrages. Zum Beispiel bei einem Kaufvertrag, die Lieferung und Garantieleistungen des Verkäufers und die Zahlung des Käufers.
Bei Nichterfüllung aller Ansprüche wird Rechtsschutz gewährt, soweit sie im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts, des Arbeits-Rechtschutzes oder im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgesichert sind.
Die Rechtsschutzleistung bezieht sich auf die Geltendmachung und die Abwehr des Anspruches (z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag, sowie auf die Anstelle der Leistung tretenden Ersatzleistung).

Erfüllungsleistung im Vertrags- und Sachenrecht

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist die Geltendmachung der Ansprüche einer Erfüllungsleistung im Vertrags- und Sachenrecht versichert.
Sofern ein Rechtsschutzfall eintritt, muss vom Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzzusage eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die Anwalts- und Prozessgebühren vom Versicherer auch übernommen werden. Eine Rechtsschutzzusage erfolgt durch das Schadenbüro oder die Schadenabteilung des Versicherungsunternehmens.