Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Deckungszusage

Definition und Anwendung

Die Deckungszusage beschreibt die in einem Rechtsschutzfall von dem Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer getätigte Zusage zur Kostenübernahme. Je nach Regelungen des Vertrags wird eine vollständige oder teilweise Deckungszusage erteilt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass aus Gründen einer Pflichtverletzung des Versicherten (im Versicherungsjargon: Obliegenheitsveletzung) kein Versicherungsschutz bestanden hat, kann die Zusage rückwirkend widerrufen werden. Obliegenheitsverletzungen liegen dann vor, wenn der Versicherte zum Beispiel einen entstandenen Schaden nicht so gering wie möglich hält oder eine Schwangerschaft zu spät oder gar nicht beim Arbeitgeber angezeigt hat wird und es deshalb zu einem Unfall kommt.

Gerichtsurteil

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2000 entschieden, dass der Versicherer in die Schadensersatzpflicht genommen werden kann, wenn er den Deckungsschutz ohne wirkliche Gründe abgelehnt hat und für den Versicherten dadurch ein erneuter Schaden entstanden ist. Das kann etwa aufgrund der Verjährung eines Anspruchs der Fall sein.