Deckungsklage
Definition Deckungsklage
Der Begriff Deckungsklage beschreibt eine Rechtsklageform, die der Versicherte einer Rechtsschutzversicherung gegen seine Versicherungsgesellschaft richten kann. Die Deckungsklage kommt dann zum Einsatz, wenn sich der Versicherer weigern sollte, die Kosten für einen Rechtsschutzfall zu übernehmen, sodass der Versicherte diese aus seiner privaten Kasse zu zahlen hätte. Ziel der Deckungsklage ist es, die erwünschte Kostenübernahme gerichtlich geltend zu machen und so die Kosten eines Rechtsfalls an den Versicherer zu übergeben.
Finanzierung der Deckungsklage
Das Risiko der Deckungsklage kann ebenfalls im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abgesichert werden und fällt dabei in den Bereich des Vertrags- und Sachenrechtsschutzes. Wesentlich hierbei ist, dass die Kostenübernahme nicht durch den Versicherer übernommen wird, der selbst von der Deckungsklage betroffen ist. Sollte ein Versicherer in einem Rechtsstreit um die Kostenübernahme fürchten, empfiehlt sich deshalb rechtzeitig der Vertragsabschluss bei einem zweiten Versicherer, etwa gezielt im Bereich Vertragsrecht.