Bundeswehr / Zivildienst
Krankenversicherung bei Bundeswehrangehörigen und Zivildienstleistenden
Wer Angehöriger der Bundeswehr ist bzw. seinen Dienst bei Bundeswehr/ Zivildienst ableistet, hat Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass im Falle einer Krankheit des Bundeswehrangehörigen ein Truppen- oder Lazarettarzt kostenlos die Behandlung durchführt. Diese Regelung gilt sowohl während der Ableistung des Wehrdienstes, als auch während einer Wehrübung. Angehörige von Berufssoldaten können Beihilfe beantragen. Hatte der Wehrdienstleistende vor seiner Einberufung zur Bundeswehr bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen, so muss diese während seiner Dienstzeit nicht gekündigt werden. Vielmehr kann er diese in Form einer sogenannten Anwartschaftsversicherung weiter aufrecht erhalten. Schließt ein Berufssoldat während seiner Bundeswehrzeit eine Krankheitsskostenvollversicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung ab, ist gleichzeitig sicher gestellt, dass er nach Ende der Dienstzeit in eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen wechseln kann.
Besonderheiten
Wer seinen Dienst bei Bundeswehr/ Zivildienst ableistet und unter 25 Jahren ist, kann unter bestimmten Umständen auch die Aufwendungen für private Krankenversicherung von Ehefrau und Kindern ersetzt bekommen. Näheres hierzu regelt das Unterhaltssicherungsgesetzes.