Bezugsrecht
Definition Bezugsrecht
Bezugsrecht bedeutet, dass ein Altaktionär einer Firma das Recht bekommt, neue (junge) Aktien zu erwerben. Dies geschicht bei einer sogenannten Bezugsrechtsemission. Die Gewährung des Bezugsrechts ist in Deutschland verpflichtend bei einer Kapitalerhöhung ab 10 Prozent, damit die schon ausgegebenen Aktien nicht an Wert verlieren. Außerdem ist es oft einfacher, Altaktionäre zum Kauf neuer Aktien zu bewegen als neue Aktionäre zu finden. Bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht muss das Unternehmen die Aktien in einem Zeitraum von 14 Tagen exklusiv den Altaktionären anbieten, erst danach kommen sie auf den regulären Markt. Die Anzahl der den einzelnen Altaktionären angebotenen Aktien hängt dabei von der Anzahl der Aktien ab, die der Aktionär bereits besitzt.
Ausschluss von Bezugsrechten
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, bei einer Hauptversammlung das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Das ist allerdings nur bei Kapitalerhöhungen unter 10 Prozent erlaubt. Außerdem sind triftige Gründe erforderlich für den Bezugsrechtausschluss, so zum Beispiel, dass die neuen Anteile zum Kauf neuer Firmenanteile benötigt werden.