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Berufskrankheiten / -unfälle

Allgemeines

Unter Berufskrankheiten / -unfällen versteht man Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden und gesetzlich anerkannt sind. Oft ist solch eine Erkrankung schwer nachzuweisen, da der Zusammenhang zwischen der Arbeit und der Erkrankung nicht sofort erkannt wird und die Erkrankung in vielen Fällen erst nach mehreren Jahren auftritt. Die Bundesregierung führt eine Liste über die anerkannten Krankheiten, worunter sich beispielsweise Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten oder Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose) befinden. Diese Liste wird eingeteilt in verschiedenen Kategorien, die sich nach der Entstehungsursache der Krankheit richten. Berufskrankheiten / -unfälle kommen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung besonders häufig vor. Berufsunfall ist unter dem Begriff Arbeitsunfall im SGB definiert.

Versicherungsträger

Für einen Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, die mehr als drei Tage andauert oder sogar zum Tod, besteht gegenüber den Versicherungsträgern Meldepflicht. Diese sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf Bundes- und Landesebene.