Beihilfeberechtigte
Beihilfe und Beihilfeberechtigung – Was ist das eigentlich?
Der deutsche Staat hat für Beamte ein eigenes Versorgungssystem entwickelt. Das heißt, Personen, die in dieses Versorungssystem eingebunden sind, unterliegen nicht der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese betreffende Personengruppe ist versicherungsfrei. Die Beihilfe selbst ist daher eine finanzielle Unterstützung im Krankkeits-, Geburts-, Pflege-, oder Todesfall für diese Personengruppe, sprich, des Behilfeberechtigten und seiner Angehörigen. Da es in Deutschland kein einheitliches Beihilfenrecht gibt, werden in der Regel, abhängig von den jeweils gültigen Bundes- oder Landesgesetzen, 50-80% der beihilfefähigen Aufwendungen, abzüglich der Selbstbehalte, berücksichtigt.
Wer ist nun beihilfeberechtigt?
Wie bereits erwähnt, sind nur gewisse Personengruppen behilfeberechtigt. Beihilfeberechtigte sind gemäß Beamtenrecht daher deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, sowie deren Ehepartner und Kinder, als auch Witwen und Witwer, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst zählen ebenso zu den Beihilfeberechtigten, wenn auch nur eingeschränkt.