Außergewöhnliche Belastung
Was ist eine Außergewöhnliche Belastung?
Die Außergewöhnliche Belastung ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht. Dabei handelt es sich um Ausgaben die durch ihre Höhe weit über dem liegen, was die Mehrheit von Steuerpflichtigen mit ungefähr gleich großem Einkommen im Durchschnitt zu leisten haben. Um diese Härte zu mildern, sieht das Steuerrecht einen teilweisen Abzug vom zu versteuernden Einkommen vor. Hierdurch mindert sich die Steuerbelastung. Beispiele für Außergewöhnliche Belastungen sind Krankheits-, Scheidungs- und Beerdigungskosten. Auch die Kosten einer Heimunterbringung oder Pflegeleistungen und bestimmte Unterhaltszahlungen können dazu zählen.
Verfahren bei der Steuererklärung
Sind dem Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen entstanden, können diese in dem vorgesehenen Feld der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das Finanzamt prüft nun, ob diese Ausgaben die zumutbare Belastung übersteigen und ob sie im Sinne des Gesetzes anerkennbar sind. Die zumutbare Belastung errechnet sich aus einem Prozentsatz des Gesamtbetrages der Einkünfte. Dieser Satz variiert je nach Familienstand und Kinderzahl (von 1% bis 7%).