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Auslandsreisekrankenversicherung

Definition Auslandsreisekrankenversicherung

Der Begriff Auslandsreisekrankenversicherung bezeichnet eine Zusatzversicherung, wie sie von jeder größeren Versicherungsgesellschaft in Deutschland angeboten wird. Die Versicherung erweitert dabei das Leistungsspektrum einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für einen Aufenthalt im Ausland, da viele Eventualitäten einer Auslandsreise nicht im herkömmlichen Leistungskatalog enthalten sind und so vom Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung

Elemente einer Auslandsreisekrankenversicherung sind die umfassende ärztliche Versorgung vor Ort, ebenso wie die gewohnten Serviceleistungen in einem Krankenhaus. Kosten für den Transport bestimmter, im Ausland nicht zu erhaltender Medikamente sind ebenso im Vertrag enthalten wie Transport- oder Bergungskosten nach einem Unfall im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise. Sollte es zum Tode im Ausland kommen, übernehmen viele Versicherungen zudem die Überführung des Leichnams in die Heimat. Auch bei eingeschränkter Reise- bzw. Transportfähigkeit eines Versicherten übernimmt die Versicherung den Heimtransport des Versicherungsnehmers sowie dessen Mitreisender.