Ausfallbürgschaft
Erklärung und Rechtsgrundlagen
Bei einer Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine Sonderform einer allgemeinen Bürgschaft. Kreditinstitute können eine Ausfallbürgschaft als zusätzliche Kreditsicherheit heranziehen. Der Ausfallbürge kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eindeutig belegt werden kann, dass wenigstens ein Teil der Forderung auf Gläubigerseite z.B. durch einen Verlust der Bank ausfällt. Ein Ausfall tritt auch bei erfolgloser Zwangsvollstreckung ein. Die Nachweispflicht für den Verlust liegt beim Gläubiger.
Das BGB regelt allgemeine Bürgschaften, nicht aber Ausfallbürgschaften. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung ist erfolgt.
Arten von Ausfallbürgschaften
Zwei Arten von Ausfallbürgschaften werden unterschieden: Die normale und die modifizierte Ausfallbürgschaft.
Im Falle einer normalen Ausfallbürgschaft tritt der Ausfall ein, wenn eine Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt. Um die zeitintensive Prozedur des Nachweises für diese Art von Ausfall zu beschleunigen, wurden modifizierte Ausfallbürgschaften entwickelt.
Bei modifizierten Ausfallbürgschaften einigen sich Gläubiger und Ausfallbürge darauf, in welchen Fällen ein Ausfall und damit der Bürgschaftsfall als eingetreten gelten.