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Attestkosten

Definition Attestkosten

Der Begriff Attestkosten spielt in der Privaten Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Bevor ein solcher Vertrag zustande kommen kann, muss sich der potenzielle Versicherungsnehmer einer Risikoprüfung in Form einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Kosten für diese Untersuchung, die ihm einen bestimmten Gesundheitszustand zur Einstufung in die PKV attestiert, werden Attestkosten genannt und sind im Regelfall privat vom Antragsteller zu entrichten, der sich eine Absicherung durch die PKV wünscht. Sollte es nach der Risikoprüfung zu einem Vertrag kommen, kann der Versicherte eine Kostenerstattung anfragen, die je nach Versicherungsgesellschaft gewährt wird.

Attestkosten bei vorliegendem Versicherungsschutz

Auch wenn der Vertrag zustande gekommen ist, werden Attestkosten oder Kosten für gesundheitliche Gutachten, die für private oder dienstliche Zwecke benötigt werden, nur in Ausnahmefällen vom privaten Krankenversicherer gezahlt. Hiervon ausgenommen sind Atteste und Gutachten, die das Versicherungsunternehmen selbst benötigt, beispielsweise zur Neutarifierung der eigenen Risiken.