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Arzneimittel PKV

Ständige Preiserhöhungen für Arzneimittel PKV

Die privaten Krankenkassen verlangen, ebenfalls von der Preisfestschreibung des Arzneimittelgesetzes profitieren zu können, da der Unterschied der Preiserhöhungen für Arzneimittel zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen für den Zeitraum von 1998 bis 2008 18 Prozent betrug (68 % für die GKV gegenüber 86 % für die PKV). In der Realität bedeutet dies, dass gesetzlich und privat krankenversicherte Patienten für die gleichen Arzneimittel unterschiedliche Preise zahlen müssen, dies betrifft die zehn Prozent der Deutschen, die im Privaten versichert sind.

Rechtliche Probleme des Sparpaketes für Arzneimittel PKV

Auch wenn die PKV keine einfache Übertragung der Regelungen für die GKV, sondern eine angemessene Angleichung fordern, hat das Bundesgesundheitsministerium verfassungsrechtliche Bedenken dagegen: Der Gesetzgeber könne nicht in die Preisverhandlungen zwischen zwei privaten Verhandlungspartnern eingreifen und somit nicht die Zwangsrabatte auf die Arzneimittel für die PKV ausweiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit dieser Frage bisher noch nicht befasst.