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Alterseinkünftegesetz

Bedeutung des Alterseinkünftegesetzes

Das Alterseinkünftegesetz – kurz AltEinkG – ist ein Bundesgesetz, mit dem neue Regeln zur Rentenbesteuerung festgelegt wurden. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Die Gesetzesänderungen betreffen sowohl die Auszahlung der gesetzlichen Altersrenten als auch die Beitragszahlungen zum Erwerb eines Rentenanspruchs (zur Basisversorgung und zur Zusatzversorgung). Das Gesetz wird auch vereinfacht „Rentensteuer“ genannt.

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Seit dem Inkrafttreten des AltEinkG müssen Renteneinkünfte (abzüglich der Freibeträge) in voller Höhe der Einkommenssteuer unterzogen werden. Die Einzahlungen zum Erwerb des Rentenanspruchs dagegen werden durch Sonderausgabenabzug einkommenssteuerrechtlich freigestellt. Die Steuerfreistellung gilt für die Beiträge zur Basisversorgung wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Rürup-Rente. Beiträge zur Zusatzversorgung wie der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge bleiben dabei ebenfalls steuerfrei. Kapitalanlageprodukte, wie z. B. Lebensversicherungen, müssen mit dem AltEinkG jedoch besteuert werden. Dies gilt für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.