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Ausgabeaufschlag

Aufschlag auf den Nennwert

Der Ausgabeaufschlag beschreibt die Zahlung einer einmaligen Gebühr, die bei dem Erwerb von Fondsanteilen zusätzlich zum Nennwert fällig wird. Er wird kurz auch Agio genannt, was aus dem Italienischen kommt und Bequemlichkeit bedeutet. Angegeben wird der Aufschlag meist als prozentualer Satz auf der Basis des Rückkaufpreises. Der Ausgabeaufschlag und dessen Höhe ist unterschiedlich und wird von den Kapitalanlagegesellschaften festgelegt. Ungefähr zwischen Null und Sieben Prozent liegend, ist er zur Deckung der Vertriebskosten sowie von Beratungsgebühren der Gesellschaften angedacht.

Wegfall des Ausgabeaufschlags

Um den Erwerb von Fondsanteilen über einen bestimmten Vermittler günstiger anzubieten, wird oftmals ein Rabatt von bis zu 100 Prozent auf die Höhe des Ausgabeaufschlags angeboten. Auch für Fondssparpläne fällt der Ausgabeaufschlag an. Bei jeder geleisteten Einzahlung auf den Sparplan wird während der gesamten Laufzeit jedes einzelne Mal ein Ausgabeaufschlag direkt abgezogen, ebenfalls als Vertriebs- und Beratungsgebühr.