Allgemeinärztliche Behandlung
Die Allgemeinärztliche Behandlung
Man bezeichnet als allgemeinärztliche Behandlung eine von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Behandlung durch einen Arzt. Sie beinhaltet Behandlungen der akuten Krankheitszustände, ebenso wie Prävention und Rehabilitation. Der Patient hat nicht die freie Arztwahl, dies im Gegensatz zu einer privatärztlichen Behandlung. Das bedeutet unter anderem, dass im Krankenhaus der diensthabende Arzt die Behandlung durchführt, der Patient kann nicht einen bestimmten Mediziner verlangen. Die allgemeinärztliche Behandlung gewährleistet die medizinische Grundversorgung des Patienten, kann aber keine Rücksicht auf Sonderbehandlungen nehmen. Der Patient hat ebenfalls keinen Einfluss auf die ihm verordnete Therapie.
Allgemeinärztliche Behandlung und Individualisierung
Sollte ein Patient bei einem Krankenhausaufenthalt auf eine Behandlung vom Chefarzt oder auf ein Einzelzimmer bestehen, muss er für die entstehenden Mehrkosten selbst aufkommen. Die gesetzliche Krankenversicherung kann seit der letzten Gesundheitsreform gewisse Möglichkeiten anbieten, die es zulassen, Gesundheitsschutz individuell anzupassen. Die Wahltarife der Krankenkassen sind dafür vorgesehen.