Alkohol am Steuer
Alkoholgrenzen für die Nutzung eines Fahrzeugs
In Deutschland ist es verboten ein Kraftfahrzeug zu bedienen ab einem Blutalkoholspiegel von 0,5 ‰. Aber schon bei 0,3 ‰ kann bei auffälliger Fahrweise oder bei einer Verwicklung in einen Unfall ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Für Fahranfänger, Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Fahrer, die ein Fahrzeug bedienen müssen, für das ein Personenbeförderungsschein notwendig ist, wie zum Beispiel Taxis, gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Folgen von Alkohol am Steuer
Wer mit Alkohol am Steuer fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern muss auch mit Strafen rechnen. Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, erwartet ein Bußgeld, die Verpflichtung an einem Aufbauseminar teilzunehmen und eine Verlängerung der Probezeit. Je nach Höhe des Alkoholspiegels kann ein Entzug der Fahrerlaubnis oder bei Wiederholungstätern die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung angeordnet werden, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.