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Äquivalenzprinzip

Was bedeutet der Begriff Äquivalenzprinzip

Unter dem Begriff Äquivalenzprinzip ist dasjenige Prinzip zu verstehen, welches dazu dient, den Finanzierungsbeitrag der Bürger für Leistungen ihres Staates auszugestalten. Im Allgeimeinen ist die Aussage des Äquivalenzprinzips, dass die Person, für die sich eine Leistung als vorteilhaft erweist, nach Maßgabe dieses Vorteils herangezogen wird. Durch diesen Heranzug entsteht die Verpflichtung zu einer Abgabe. Diese Abgabe dient wiederum der Finanzierung der Leistung.

Die Bedeutung des Äquivalenzprinzips für Staat und Marktwirtschaft

Mithilfe des Äquivalenzprinzips werden marktwirtschaftliche Mechanismen auf die staatlichen Aktivitäten übertragen. Zentrale Aussagen über die Steuergerechtigkeit können durch das Äquivalenzprinzip getätigt werden. Ein regelmäßiger Heranzug erfolgt insbesondere, um die Erhebung von Steuern zu rechtfertigen. Die Auffassung von Steuern erfolgt als Äquivalent für staatliche Leistungen, d.h., als Kompensation für staatliche Kosten. Neben dem Äquivalenzprinzip nimmt die Bedeutung der Theorie des Leistungsfähigkeitsprinzips zur Steuer- und Abgabenbegründung zu.