Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung (PKV)
Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung (PKV)
Als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus und trotzdem wie ein Privatpatient behandelt zu werden – das ist keine Wunschvorstellung sondern Realität. Sie benötigen dafür eine Zusatzversicherung. Mit dieser kann man die Wahl der Klinik und die Entscheidung, in einem Zwei- oder Einbettzimmer untergebracht zu werden, beanspruchen. Beim Abschluss einer Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung (PKV) gibt es jedoch einiges zu beachten.
Der zu zahlende Beitrag
Die private Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung (PKV) richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Geschlecht, Art der Vorerkrankungen und dem Alter des Versicherungseintritts. Ein früherer Abschluss der PKV lohnt sich, da der Beitrag mit steigendem Eintrittsalter teurer wird, so sind die zu zahlenden Beiträge für jüngere Kunden günstiger. Wer im schlimmsten Fall nicht vom Standardarzt, sondern vom Chefarzt behandelt werden möchte, braucht in jedem Fall eine solche Zusatzversicherung (PKV). Falls man ohne Abschluss einer solchen Versicherung trotzdem vom Chefarzt behandelt werden möchten, drohen schnell Kosten von mehreren Tausend Euro, die selbst bezahlt werden müssen.