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Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus (GKV)

Unterbringung im Krankenhaus als gesetzlich Versicherter

Bei einem erforderlichen Aufenthalt im Krankenhaus ist für viele Patienten mit die größte Unannehmlichkeit, dass sie ihre Privatsphäre fast vollkommen aufgeben müssen. Man wird von meist fremden Leuten versorgt, gepflegt und untersucht und hat keine Möglichkeit, sich einmal zurückzuziehen. Vielen gesetzlich Krankenversicherten stellt sich die Frage, ob sie im Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus untergebracht werden wollen gar nicht erst, das sie in der GKV keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer haben.

Möglichkeiten der Unterbringung im Einzelzimmer

Die privat krankenversicherten Patienten haben seit jeher die Wahl, ob sie in einem Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus untergebracht werden möchten. Selbstverständlich entscheiden sich die meisten für ein Einzelzimmer. Aber auch in der GKV hat man seit der Gesundheitsreform von 2004 die Möglichkeit der Unterbringung in einem Einbettzimmer. Dazu genügt es, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die diesen Punkt abdeckt.