Zulassungsbescheinigung
Zulassungsbescheinigung ersetzt Kfz-Brief und Fahrzeugschein
Die Zulassungsbescheinigung ersetzt seit Oktober 2005 den bisherigen Kfz-Brief und Fahrzeugschein. Die Bescheinigung dient als Nachweis des Eigentums- und Rechtsverhältnisses an einem Fahrzeug. In der Zulassungsbescheinigung werden Daten festgehalten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kennzeichen sowie Angaben zur Identifizierung des Fahrzeughalters und -eigentümers.
Einheitliche europäische Zulassungsbescheinigung
Die Zulassungsbescheinigung ist europaweit vereinheitlicht, fälschungssicherer und besteht aus zwei Teilen: Teil I ersetzt den Fahrzeugschein und dokumentiert alle Merkmale des Fahrzeuges. Wie der Fahrzeugschein bisher auch, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Sie dokumentiert die wichtigsten Fahrzeugdaten und enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch zwei namentlich genannte Halter. Es werden nur noch die Anzahl der Vorbesitzer sowie das Datum der ersten Zulassung eingetragen. Ab dem dritten Fahrzeughalter wird ein neues Dokument ausgestellt.
Fahrzeugpapiere für Fahrzeuge, die vor 2005 zugelassen wurden, bleiben so lange gültig, bis Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein neu ausgestellt werden müssen.