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Waffen

Waffen – was fällt darunter?

Als Waffen werden per Definition zunächst Gegenstände bezeichnet, die dazu geeignet sind, sowohl Lebewesen zu verletzen, zu töten, in ihrer Handlungsweise einzuschränken, oder sie handlungsunfähig zu machen, als auch Güter zu beschädigen. Darunter fallen laut Waffenrecht Schuss-, Stich-, Hieb- und Stoßwaffen, sowie Sprühgeräte und auch Munition. Allerdings richtet sich der Begriff Waffe auch nach der Art des Gebrauchs, so dass z. B. ein Baseballschläger, der, seiner eigentlichen Spielfunktion zweckentfremdet, der Verletzung eines Lebewesens oder der Zerstörung bzw. der Beschädigung von Gegenständen dient, ebenfalls als Waffe eingestuft werden kann.

Wie ist das Waffenrecht geregelt?

Das Waffenrecht ist durch das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) normiert und ist Bundesrecht. Geregelt sind hier u.a. der Handel, Erwerb, Besitz, Gebrauch und die Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie deren waffen- und personenbezogene Zulassung. Das deutsche Waffengesetz wurde zuletzt zum 01.April 2003 neu gefasst und löste somit das alte WaffG von 1976 ab.