Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Damit wird die Pflicht eines Antragstellers bezeichnet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, die vom Versicherer in schriftlicher Form bei Vertragsabschluss erfragt werden.
Folgen bei Verletzung
Verletzt ein Antragsteller die vorvertragliche Anzeigepflicht durch unvollständige oder unwahre Angaben, bestehen für den Versicherer verschiedene Möglichkeiten der Ahndung.
Der Versicherer kann beispielsweise vom Vertrag zurücktreten, so dass kein Versicherungsschutz besteht. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Antragstellers.
Bei einfacher fahrlässiger oder schuldloser Verletzung kann der Versicherer den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Falls der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände geschlossen hätte, wenn auch zu anderen vertraglichen Bedingungen, hat der Versicherer ein Recht zu verlangen, dass die Bedingungen des Vertrages an die geänderten Bedingungen angepasst werden.