Versicherungsaufsicht/Bundesaufsichtsamt
Definition Versicherungsaufsicht
Die Individualversicherung unterliegt in Deutschland seit 1901 einer umfassenden Staatsaufsicht. Als Versicherungsaufsicht/Bundesaufsichtsamt wird die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen bezeichnet. Versicherungsnehmer können sich an diese Einrichtung wenden, wenn sie mit den Leistungen oder dem Service Ihrer Versicherung unzufrieden sind.
Die wichtigsten Aufgaben der Versicherungsaufsicht sind beispielsweise die Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, die Bearbeitung von Beschwerden und die nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen.
Regelungen in Deutschland
Die zuständige Behörde zur Überwachung privater Versicherungsunternehmen in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Gegensatz dazu unterstehen öffentlich-rechtliche Versicherungen dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Beide Versicherungsaufsichten können ihre Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Das heißt, sie haben keine Befugniss, über Streitigkeiten von Versicherungsnehmern und Versicherern aus dem Versicherungsvertragsverhältnis zu entscheiden. Für diese Aufgabe sind die Zivilgerichte zuständig.
Die Versicherungsaufsicht/Bundesaufsichtsamt wacht darüber, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Unternehmen, die für den Betrieb zu beachtenden Vorschriften, insbesondere des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), einhalten.