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Vermietung von Wohnräumen

Was ist die Vermietung von Wohnräumen?

Dieser Begriff sollte uns allen aus unserem Alltag bekannt sein. Unter der Vermietung von Wohnräumen versteht man das Überlassen einer Eigentumswohnung oder eines Hauses durch den gesetzlichen Eigentümer gegen ein monatlich zu zahlendes Entgelt (Miete) an eine dritte Person. Der Eigentümer, auch Vermieter genannt, verpflichtet sich im Mietvertrag, den Wohnraum zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hingegen verpflichtet sich, das während der Mietzeit festgelegte Entgelt monatlich zu entrichten und nach Ablauf des Mietvertrages den Wohnraum in gleichen Bedingungen wie beim Bezug zu übergeben.

Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die Vermietung von Wohnräumen?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermietung von Wohnräumen finden wir im sogenannten Mietgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Genauer gesagt beziehen sich die Paragraphen 535 – 577 a des BGB auf sämtliche relevante Rechte und Pflichten zu diesem Thema.