Verbraucherkreditgesetz (VerbrKG)
Historie des Verbraucherkreditgesetzes
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) sollte den Verbraucherschutz bezüglich der Vergabe von Haushaltskrediten sicherstellen. Es wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2002 aufgehoben und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2001 ersetzt. Bis zum Januar 2003 war das VerbrKG für Altverträge, die vor Aufhebung des Gesetzes geschlossen wurden, anwendbar. Nach dem Januar 2003 gilt nur noch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, welches im Bürgerlichen Gestzbuch geregelt wird.
Inhalt des Verbraucherkreditgesetzes
Konkret regelte das BerbrKG die Rechte und Pflichten des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber. Dabei wurde besonders auf die formalen Vorschriften eines Kreditvertrages und deren Anwendungsbereiche wert gelegt. Daraus folgt, dass im VerbrKG auch geregelt war, für welche Verträge dieses Gesetz nicht anwendbar war. Neben der reinen Kreditvergabe wurde durch dieses Gesetz auch die Vermittlung von Kreditvergaben geregelt. Das Verbraucherkreditgesetz galt als ein Gesetz zum Schutze des Kreditnehmers und regelte eindeutig, dass alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Kreditnehmers getroffen wurden, unwirksam sind.