Unterricht
Unterricht
Das Wort Unterricht kann man zunächst als die Unterweisung von Menschen in verschíedenen Tätigkeiten und Wissensgebieten definieren. Hier spielt natürlich vor allem der Unterricht eine Rolle, der Kindern und Jugendlichen in der Schule erteilt wird.
Verhältnis zwischen Unterricht und Versicherung
Hier gibt es zwei Aspekte:
a) Gesetzliche Unfallversicherung
Hier spielt der Unterricht insofern eine Rolle, als er Voraussetzung für das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses sein kann. So sind etwa Schüler auf dem Weg von und zur Schule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
b) Die Behandlung des Themas Versicherung im Unterricht
Hier kann es sinnvoll sein, den Schülern etwa im Rahmen des Unterrichtsfaches Wirtschaft- und Sozialkunde Finanzkompetenz zu vermitteln, um sie u.a. vor einer möglichen “Schuldnerkarriere” zu bewahren. Sie müssen zum Beispiel abschätzen können, welche Versicherungen sie benötigen und welche nicht. Selbstverständlich hat eine solche Information neutral zu erfolgen und darf nicht zur Bevorzugung bestimmter Versicherungsunternehmen führen.