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Umweltplakette

Feinstaubverordnung

Mit der sogenannten Feinstaubverordnung wurden deutschlandweit Umweltzonen eingerichtet, um die Luftwertgrenze für Feinstaub und Stickstoffoxid in belasteten Regionen in Grenzen zu halten. In einer Umweltzone ist der Verkehr auf Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen beschränkt, die sich an der Euro-Abgasnorm sowie am Feinstaubausstoß des Fahrzeuges orientieren.

Feinstaub- bzw. Umweltplakette

Entsprechend des Schadstoffausstoßes wurden vier Schadstoffgruppen definiert, wovon drei mit so genannten Umweltplaketten kennzeichnungspflichtig sind. Diese können bei den Zulassungsbehörden, bei den technischen Diensten sowie in autorisierten Werkstätten erworben werden und sind gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Ein dreifarbiges Modell (rot – gelb – grün) für die Schadstoffgruppen 2 bis 4 wird angewendet, um die Fahrzeuge entsprechend auszuzeichnen und für den Verkehr in Umweltzonen zu autorisieren. Hierbei sind mit einer roten Umweltplakette versehene Fahrzeuge nur bedingt in Umweltzonen zugelassen, während Fahrzeuge mit grüner Plakette in nahezu jeder Umweltzone verkehren können. Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise Zweiräder, Krankenwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Diplomatenfahrzeuge.