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Übergangsgebührnisse

Definition Übergangsgebührnisse

Der Begriff Übergangsgebührnisse bezeichnet finanzielle Leistungen, die vor allem Zeitsoldaten nach Beendigung ihres Dienstes gezahlt werden. Die Gebührnisse sollen den Wiedereinstieg ins Berufs- und Gesellschaftsleben für den ehemaligen Soldaten erleichtern und dienen somit als Übergangsgeld bis zu der Zeit, in der die entsprechende Person einer eigenen Berufstätigkeit nachgehen kann. Übergangsgebührnisse werden über einen Zeitraum von 6 bis 36 Monaten gewährt; die Dauer hängt im Normalfall von der Dienstzeit des Zeitsoldaten ab.

Die Höhe der Übergangsgebührnisse

Grundsätzlich beträgt die Höhe der vom Bund geleisteten Übergangsgebührnisse 75 % Prozent des zuletzt erhaltenen Dienstlohnes. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn sich der ehemalige Zeitsoldat für eine weitere Ausbildung entscheidet, beispielsweise für die Aufnahme eines Studiums. Da in diesem Fall nicht von einem zusätzlichen Einkommen in einem Vollzeitberuf ausgegangen werden kann, leistet der Bund hier Übergangsgebührnisse in Höhe von 90 % des letzten Dienstlohnes.