Tarifgruppe
Was ist eine Tarifgruppe?
Tarifgruppen stellen insbesondere in der Kfz-Versicherung ein wichtiges Merkmal dar, da diese die Beitragshöhe ganz entscheidend beeinflussen. Die Zuordnung einer Tarifgruppe erfolgt aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
Welche Tarifgruppen gibt es?
Die Tarifgruppe A gilt für Landwirte – und zwar ebenfalls für ehemalige Landwirte, die nicht anderweitig berufstätig sind. Um diese Zuordnung zu erhalten, muss die Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine bestimmte Mindestgröße des Unternehmens nachgewiesen werden.
Angestellte oder Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhalten eine Einstufung in die Tarifgruppe B, wogegen Freiberufler, Selbstständige und auch Angestellte von Finanzinstituten, Elektrowerken, Anwaltskanzleien und Notariaten der Tarifgruppe D zugeordnet werden. In die Tarifgruppe R werden alle Pkw eingestuft, sofern der Versicherungsnehmer nicht den Tarifgruppen A, B oder D zugeordnet werden kann. Die Tarifgruppe N umfasst alle Nicht-Pkw-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, soweit der Versicherungsnehmer nicht den Tarifgruppen A, B, D oder R angehört.