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Strafkaution

Definition Strafkaution

Unter dem Begriff Strafkaution wird eine finanzielle Leistung bezeichnet, die im Falle einer Rechtsstreitigkeit mit zwischenzeitlichem Freiheitsentzug die straffällig gewordene Person aus dem Strafvollzug befreien kann. Gegen Zahlung der durch ein Gericht festgelegten Kautionssumme darf die straffällige Person bis zum endgültigen Urteilsspruch auf freiem Fuß leben. Eine Kaution wird nur bei Strafdaten festgelegt, bei denen durch die Freilassung keine weitere Gefahr für Leib und Leben Dritter gegeben ist.

Die Strafkaution in der Rechtsschutzversicherung

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird durch den Versicherer die veranschlagte Kautionssumme in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung gestellt. Die Maximalsumme, die eine Rechtsschutzversicherung für die Kaution aufbringt, weicht je nach Gesellschaft erheblich ab und ist dem entsprechenden Versicherungsvertrag zu entnehmen. Die Zahlung der Kaution kann auch für mehr als nur eine Person erfolgen, wobei in diesem Fall die Summe der einzelnen Kaution nicht die im Vertrag festgelegte Maximalgrenze überschreiten darf.