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Sterbegeld

Sterbegeld

Das Sterbegeld ist eine Finanzleistung, welche die Aufwendungen der Bestattung einer verstorbenen Person ersetzen soll. Seit dem Jahr 2004 reduzierten jedoch die gesetzlichen Krankenkassen ihre Gelder extrem und wurden schließlich ganz abgeschafft. Die Beamten sind dabei nicht betroffen, für sie besteht das Sterbegeld weiterhin. In manchen Fällen zahlt auch der Arbeitgeber das Sterbegeld, diese Information findet man im Arbeitsvertrag.

Arbeitsunfall mit Todesfolge

Wenn ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalles stirbt, so wird ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgrößen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dabei kommt es folglich nicht darauf an, was der Arbeitnehmer verdiente. Wenn eine Person einer Beschäftigung nachgeht, ist er automatisch durch den Arbeitgeber Unfallversichert, d.h. auch Pflichtversichert. Genau dies gilt auch für Unfälle mit Sterbefall in Schulen, Kindergärten und Universitäten. Die Unfälle sind mit den Arbeitsunfällen gleichgestellt und werden genauso gehandhabt. Gezahlt werden diese Sterbegelder von den Berufsgenossenschaften sowie von den Unfallversicherungen.