Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Sonderzubehör

Nicht alles kann versichert werden

In der Kfz-Versicherung ist Sonderzubehör teilweise mitversichert. Es wird dabei unterschieden zwischen Zubehörteilen, die ohne Beitragszuschlag mitversichert sind und solchen, die bis zu einem gewissen Neuwert ohne Beitragszuschlag mitversichert sind oder gegen Zuschlag mitversichert werden können. Erstere sind beispielsweise das Warndreieck, Spezialsitze oder die Alarmanlage. Sie sind fest mit dem Auto verbunden oder werden unter Verschluss gehalten. Zur zweiten Kategorie gehören Radios, Navigationssysteme oder CD-Wechsler. Lose Teile wie Mobiltelefone, Kameras, CDs oder Karten können nicht kaskoversichert werden.

Teures Sonderzubehör erhöht die Versicherungssumm e

Eine allgemeine Liste von mitversichertem Sonderzubehör kann man in den AKB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die KFZ-Versicherung) finden. Problematisch wird es, wenn das Radio oder das Navigationsgerät einen bestimmten vom Versicherer festgelegten Neuwert übersteigt. Dieser Neuwert variiert bei den verschiedenen Versicherungen. Die Differenz muss dann durch einen Aufpreis in der Versicherung ausgeglichen werden.