Sicherheiten
Sicherheiten
Der Begriff der Sicherheit erscheint vor allem im Zusammenhang mit Kredit- und Darlehensverträgen. Sicherheiten dienen im Rahmen dieser Verträge dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen auch in dem Fall zurückgezahlt bekommen, in dem der Schuldner der Erfüllung seiner Leistungspflicht nicht mehr nachkommen kann, er also insolvent ist. Durch die Sicherheit kann der Gläubiger im Fall des Zahlungsausfalls auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen. Der Wert des jeweiligen Gegenstands haftet somit für die Erfüllung.
Arten von Sicherheiten
Im Rahmen von Sicherheiten wird zwischen verschiedenen Arten von Sicherheit unterschieden. Die bekanntesten banküblichen Kreditsicherheiten sind hierbei das Grundpfandrecht, die Bürgschaft und die Mithaftungen. Im Rahmen des Grundpfandrechts wird z.B. bei Bauvorhaben eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen. Bürgschaften dienen vor allem zur Absicherung von Vermögensverschiebungen, die sich gegen den Gläubiger richten. Ebenfalls häufig verwendet wird die Mithaftung in Form der gesamtschuldnerischen Haftung. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Formen von Sicherheiten, die zur Absicherung eines Kredites dienen können.