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Spareinlagen

Begriffsklärung Spareinlagen

Unter dem Begriff Spareinlagen sind Einlagen zu verstehen, welche bei Kreditinstituten getätigt werden. Spareinlagen verfolgen den Zweck der unbefristeten Geldanlage. Eine Bestimmung für den Zahlungsverkehr liegt nicht vor.
Bei Spareinlagen muss eine Unterscheidung zwischen Sparkonten, Sparbriefen, vermögenswirksamer Sparverträgen sowie zwischen Prämiensparen und Sparplänen erfolgen.

Die Voraussetzungen von Spareinlagen

Für Spareinlagen muss die Erfüllung von vier Voraussetzungen vorliegen, damit den Kreditinstituten die Möglichkeit gewährt ist, bestimmte Verbindlichkeiten als Spareinlagen zu bilanzieren.
– Die Kennzeichnung von Spareinlagen muss durch eine Urkunde bzw. durch ein Sparbuch erfolgen.
– Die Bestimmung der Spareinlagen für den herkömmlichen Zahlungsverkehr ist ausgeschlossen.
– Die Annahme von Spareinlagen erfolgt nicht von Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, wirtschaftlichen Vereinen oder Personengesellschaften. Eine Ausnahme hiervon sind Unternehmen, welche gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken dienen oder die Gelder, welches von dieser Gruppe angenommen werden, werden als Sicherheiten ausgewiesen.
– Bei Spareinlagen muss eine Mindestkündigungsfrist von drei Monaten sowie keine Befristung von vornherein vorliegen.