Schadenmeldung
Schadenmeldung allgemein
Im Fall eines Schadens, egal wer ihn trägt und wer ihn verursacht hat, muss eine Schadenmeldung verfasst werden. Dies wird von Versicherungen, der Polizei und vielen anderen Instanzen nach dem Unfall verlangt. Dabei muss ein gewisser Zeitrahmen eingehalten werden. Im Normalfall handelt beträgt er drei Tage, gegenüber einer Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung muss der Schaden innerhalb einer Woche gemeldet werden. In manchen Fällen muss außerdem Anzeige erstattet werden, vor allem bei größeren Schäden und nach einem mutmaßlichen Verbrechen.
Inhalt und Besonderheiten der Schadenmeldung
In einer Schadenmeldung müssen immer Angaben zum genauen Hergang und gegebenenfalls ergänzende Angaben stehen – zum Beispiel ein Hinweis darauf, dass Anzeige erstattet wurde. Persönliche Daten und die Nummer des Versicherungsscheins sind ebenfalls Pflicht. Absolute Ehrlichkeit ist bei der Schadenmeldung erforderlich. Schon ein Verschätzen oder eine unabsichtlich gegebene Falschangabe kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Bei absichtlicher Falschaussage handelt es sich um Versicherungsbetrug, der darüber hinaus zu einer Strafanzeige führt.
Weitere Begriffe mit S
Tarifmerkmale
Deutschlandkarte