Rentengarantiezeit
Definition der Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit ist eine feste, zeitliche Größe, die in nahezu jeder privaten Rentenversicherung auftaucht. Auch bei der Gewährung der gesetzlichen Rente wird eine Garantiezeit gewährt. Diese läuft jedoch ausnahmslos bis zum Tode des gesetzlich Versicherten. Im privaten Versicherungssektor kann der Versicherte jedoch eigene Vorlieben festlegen und so aktiv Einfluss auf die Rentengarantiezeit nehmen. Wird der Versicherungsvertrag leistungspflichtig, kann somit die Rente lediglich für den niedergeschrieben Zeitraum, beispielsweise fünf oder zehn Jahre, monatlich gewährt werden. Für andere Produkte der privaten Altersvorsorge, wie die Kapital-Lebensversicherung, spielt die Rentengarantiezeit keine Rolle.
Mögliche Varianten
Wer einen Vertrag mit vereinbarter Rentengarantiezeit abschließt, hat hierbei meist mehrere Möglichkeiten, bei denen sich die Höhe der monatlich gewährten Rente und der Zahlungszeitraum entsprechend antiproportional zueinander verhalten. Die Festlegung, ob eher ein kurzer Rentenzeitraum mit hohen Rentenzahlungen gewünscht ist oder eher langfristige, wenn auch niedrige, monatliche Zahlungen, liegt meist am individuellen Geschmack des Versicherten.