Pflichtverletzung
Der Begriff der Pflichtverletzung
Die Pflichtverletzung ist ein Begriff aus dem in Deutschland gesetzlich geregelten Schuldrecht, das zum 01.01.2002 geändert wurde. Es dient der Wahrung der Interessen des Gläubigers oder der Gläubiger, beziehungsweise eines Vertragspartners, und beruht auf den Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Das heißt zum Beispiel, dass ein Schuldner, der einen Kredit aufgenommen hat und diesen nicht zurückzahlt, eine Pflichtverletzung begeht. Eine solche liegt auch dann vor, wenn ein Verkäufer eine bereits bezahlte Ware nicht aushändigt oder liefert. Die Pflichtverletzung kann also von beiden Parteien ausgehen.
Konsequenzen einer Pflichtverletzung
Aus einer Pflichtverletzung können Rechtsfolgen entstehen, die durch diverse Paragraphen und Absätze im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Der Schuldner kann zum Schadensersatz verurteilt werden, es sei denn, er kann beweisen, an der Nichterfüllung seiner Pflichten unschuldig zu sein. Seine Pflicht verletzt der Schuldner definitiv, wenn er diese fahrlässig oder vorsätzlich missachtet.