Pferdefuhrwerke
Was ist ein Pferdefuhrwerk?
Rechtlich gesehen sind Pferdefuhrwerke Fahrzeuge, die mit Pferden besponnen sind und von diesen gezogen werden. Dazu zählen Planwagen und Kutschen. Pferdefuhrwerke sind nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) zweispurige Landfahrzeuge, die nicht auf Gleisen laufen mit einer maximal erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.
Ist ein Teilnehmer einer Planwagenfahrt versichert?
Es gibt einen großen versicherungstechnischen Unterschied aufgrund der Art des Gespannes: Bei einem motorisierten Zugfahrzeug, z. B. einem Traktor, besteht Versicherungspflicht mit einer Zulassung und Vergabe eines Kennzeichens. Damit besteht in der Regel auch eine Versicherung für die beförderten Personen. Zudem muss der Fahrer einen Personenbeförderungsschein nachweisen. Bei einem Pferdefuhrwerk hingegen ist der Abschluss einer Versicherung nicht vorgeschrieben und eine freiwillige Sache des Betreibers, ein Personenbeförderungsschein ist nicht vorgeschrieben. Hat der Inhaber, in der Regel der Landwirt, eine Versicherung für sein Pferdefuhrwerk abgeschlossen, sind Insassen des Gespannes versichert und können bei Unfällen entschädigt werden.