Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung
Was versteht man unter einer Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung?
Bei einer Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung erstattet der Versicherer dem Versicherten, bei einem Totalschaden oder Diebstahl, den Neupreis des Fahrzeugs, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert des Fahrzeugs. Die Erstattung ist jedoch geknüpft an die Voraussetzungen, dass das Fahrzeug im Erstbesitz ist und eine bestimmte Altersgrenze noch nicht überschritten hat. Je nach Versicherungsgesellschaft kann die Altersgrenze dabei zwischen drei Monaten und bis zu zwei Jahren liegen. Der Neuwert setzt sich aus dem vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis für das gleiche Fahrzeugmodell, inklusive Sonderausstattung, oder eines vergleichbaren Modells, falls das eigentliche Fahrzeug nicht mehr in Verkauf ist, zusammen.
Für wen ist die Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung interessant?
Die Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung ist für alle Neuwagenbesitzer eine wichtige Versicherung, da sie dem Wertverlust des Neufahrzeugs im ersten Nutzungsjahr Rechnung trägt und somit im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens den Versicherten vor einem großen finanziellen Verlust bewahrt. Die Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung ist in vielen Versicherungstarifen bereits beitragsfrei mit eingeschlossen.