Modifizierter Standardtarif
Der alte Modifizierte Standardtarif
Zum 01.07.2007 wurde durch die Gesundheitsreform in der BRD der modifizierte Standardtarif bei der privaten Krankenversicherung eingeführt. Dadurch wurden die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, Personen ohne Versicherungsschutz auch ohne Risikoprüfung wieder aufzunehmen. Voraussetzung dafür war, dass sie bereits einmal privat versichert waren. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, dass allen in Deutschland lebenden Menschen eine Krankenversicherung ermöglicht wird. Der modifizierte Standardtarif war ein preisgünstiger Tarif um den Zugang wirtschaftlich möglich zu machen. Der monatliche Beitrag durfte den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten. Gleichzeitig sind nur Leistungen versichert, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Ablösung durch den Basistarif
Die Regelungen des Modifizierten Standardtarifs waren von vornherein bis zum 31.12.2008 befristet, da die Einführung des Basistarifes 2009 bereits zu diesem Zeitpunkt feststand. Die im modifizierten Standardtarif versicherten Personen wurden übergangslos in den neuen Basistarif überführt. Die grundlegende Neuerung des Basistarifes beinhaltet die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungsleistungen abschließen zu können. Dies war im modifizierten Standardtarif nicht möglich.