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Mietsachschäden

Definition des Begriffs

Der Begriff Mietsachschäden meint ausschließlich Schäden, die an Räumlichkeiten entstanden sind, die durch den Versicherungsnehmer angemietet wurden. Hierbei sind in der Regel nur Gegenstände gemeint, die fest mit dem angemieteten Raum verbunden sind. Dies sind zum Beispiel Fliesenspiegel, Badkeramiken, Türen, Wände und Fußböden.
Der Versicherungsbegriff des Mietsachschadens bezieht sich also nicht auf sonstige bewegliche Objekte die angemietet wurden, wie z. B. Baumaschinen oder andere Leihgeräte.
Das bewegliche Inventar einer Mietwohnung kann im Rahmen einer Hausratversicherung versichert werden.

Art der versicherten Schäden

Bei Mietsachschäden muss es sich um einmalige Sachschäden handeln. Dies meint Schäden, die durch ein plötzlich eintretendes Ereignis entstehen. Die Fälle von Verschleiß, Abnutzung und übermäßiger Beanspruchung sind nicht versichert.

Teilweise müssen für Wasserbereitungs- Heizungs-, Maschinen- und Kesselanlagen, Elektro- und Gasgeräte sowie Glasschäden Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Hier sollten auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen geachtet werden.

Es ist bei einigen Versicherern möglich, das Mobiliar von Ferienwohnungen und Hotelzimmern mitzuversichern.