Mithaftung
Begriff der Haftung
Die Mithaftung ist eine Form der Haftung. Der Begriff der Haftung umfasst die dingliche oder persönliche Haftung einer natürlichen oder juristischen Person. Im deutschen Recht ist die persönliche Haftung der Normalfall. Hierbei haftet die jeweilige Person mit ihrem Vermögen. Im Rahmen der dinglichen Haftung haftet die Person nur mit einem vorherbestimmten Vermögensanteil oder einem Gegenstand.
Die Mithaftung
Die Mithaftung meint, dass neben einem Hauptverantwortlichen noch mindestens eine weitere Person auftritt, die haftet. Dies kann anteilig oder ebenfalls mit dem Gesamtvermögen sein. Eine klassische Form ist zum Beispiel die Mithaftung mehrerer Gesellschafter eines Unternehmens. Des Weiteren wird von einer Mithaftung gesprochen, wenn beim Eintritt eines schädigenden Ereignisses, wie z. B. einem Verkehrsunfall nicht nur der Hauptverursacher für den Schaden haftet sondern z. B. auch der Unfallgegner aufgrund einer Betriebsgefahr einen Teil des Schadens tragen muss. Die kann im genannten Fall das Betreiben eines Kraftfahrzeugs sein.