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Miet-Rechtsschutz

Klärung des Begriffes Miet-Rechtsschutz

Unter dem Begriff Miet-Rechtsschutz versteht man eine Versicherung, welche die Interessen der Mieter bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten vertritt. Diese Streitigkeiten können gegenüber dem Vermieter oder gegenüber dem Nachbarn bestehen. Der Mietrechtsschutz zielt somit auf den Schutz des Mieters vor rechtlichen Auseinandersetzungen in mietrechtlichen Angelegenheiten ab.
Die Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses nehmen mit dem Mietverhältnis grundsätzlich Gefahren, wie beispielsweise unberechtigte Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen, welche nicht nach bestem Gewissen durchgeführt wurden, in Kauf.

Der Miet-Rechtsschutz in der Praxis

Da in den meisten Fällen keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, ist eine Klärung der Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bzw. Nachbar vor Gericht notwendig.
Erfolgte die Unterzeichnung diverser Klauseln im Mietvertrag, ist die Rechtskräftigkeit dieser noch nicht bewiesen. Die Überprüfung des Vertrages sollte grundsätzlich von einem Fachanwalt vorgenommen werden.
In diesen Fällen trägt der Miet-Rechtsschutz sämtliche Anwaltskosten sowie gegebenenfalls die Gerichtsgebühren.